Nach grober Beschimpfung der Familie eines "Neujahrsbabys" auf Facebook, die zu einer Welle an Online-Hass geführt hatte, wurde nun ein Tiroler wegen Hasspostings verurteilt.
Wie die Tageszeitung "derStandard" berichtet, handelt es sich normalerweise bei Beleidigung um ein Privatanklagedelikt. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn die beleidigende Aussage rassistisch oder fremdenfeindlich ist. Dann verfolgt das die Staatsanwaltschaft mit Ermächtigung des Opfers. Seit der Strafrahmen für Verhetzung 2015 verschärft wurde, kam es zu einem Anstieg der Schuldsprüche wegen Verhetzung.
Zum Artikel: www.derstandard.at/story/2000111094819/hasspostings-gegen-neujahrsbaby-tiroler-zu-geldstrafe-verurteilt