Nach grober Beschimpfung der Familie eines "Neujahrsbabys" auf Facebook, die zu einer Welle an Online-Hass geführt hatte, wurde nun ein Tiroler wegen Hasspostings verurteilt.
Wie die Tageszeitung "derStandard" berichtet, handelt es sich normalerweise bei Beleidigung um ein Privatanklagedelikt. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn die beleidigende Aussage rassistisch oder fremdenfeindlich ist. Dann verfolgt das die Staatsanwaltschaft mit Ermächtigung des Opfers. Seit der Strafrahmen für Verhetzung 2015 verschärft wurde, kam es zu einem Anstieg der Schuldsprüche wegen Verhetzung.
Zum Artikel: www.derstandard.at/story/2000111094819/hasspostings-gegen-neujahrsbaby-tiroler-zu-geldstrafe-verurteilt
Simon Hadler, Leiter der orf.at Kulturredaktion, legt in seinem Buch "Wirklich wahr!" die Beziehung zwischen Fakten und Fake-News dar. Geschrieben hat er es, weil er sich im Rahmen seines Studiums (Kommunikations-, Politikwissenschaft und Kulturanthropologie, Schwerpunkt Migration, studierte in Wien und Lissabon) intensiv mit der Frage nach Wahrheit und Objektivität beschäftigt hat. Nachfolgend der Flüchtlingskrise wollte er seine Wahrnehmung über Hasspostings und Berichterstattung mit der Öffentlichkeit teilen - das Buch wurde ein Bestseller:
www.hanser-literaturverlage.de/buch/wirklich-wahr/978-3-552-06350-1
Der französische Think Tank Institut Montainge, die Allianz zur Sicherung der Demokratie (German Marshall Fund of the United States) und Stiftung Neue Verantwortung in Deutschland haben gemeinsam Empfehlungen erarbeitet, wie Deisnformation begegnet werden kann. Potenzielle Lösungen sollten nicht nur in der Moderation von Inhalten bestehen, auch Verhalten und Verbreitungsmethoden sollten berücksichtigt werden. Diese und weitere Empfehlungen sowie Hintergrundinformationen zu aktuellen Regulierungsbemühungen in Frankreich, Deutschland und den USA sowie eine kurze Analyse der Unterschiede im Umgang mit Fragen von Redefreiheit und Desinformation finden Sie hier (in Englisch): www.institutmontaigne.org/en/blog/tackling-disinformation-going-beyond-content-moderation
Was ist erlaubt, was ist verboten?
In Österreich zählt die Verherrlichung nationalsozialistischer Inhalte als strafbare "Wiederbetätigung". Kritische Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit ist nicht verboten, sondern nur das Gutheißen von NS-Gedankengut, die Leugnung von NS-Verbrechen oder die Darstellung verbotener Abzeichen und Uniformen. In anderen Ländern (z.B. USA) gibt es weniger rechtliche Grundlagen für die Verfolgung, da solche Aktivitäten unter „Recht auf Meinungs- und Redefreiheit“ fallen. Im Zweifelsfalle kann bei "Stopline", der Online-Meldestelle gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistischer Wiederbetätigung nachgefragt werden. An Stopline können sich alle anonym wenden, die auf Webseiten nationalsozialistische Anzeichen entdecken oder vermuten: www.stopline.at
Im Festspielhaus St. Pölten wurden am 8. Nov. 2019 die Kulturpreise des Landes Niederösterreich verliehen. Gastredner Regisseur Nikolaus Habjan hielt dabei ein eindringliches Plädoyer für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und betonte die Verantwortung der KünstlerInnen in Zeiten gesellschaftlicher Veränderung für Humanismus und Menschenwürde.
www.nikolaushabjan.com